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Als Gewerbeimmobilie bezeichnet man ein Gebäude oder ein Gebäudeteil, das ausschließlich oder überwiegend zu gewerblichen Zwecken genutzt wird. Typische gewerbliche Gebäudenutzungen sind
beispielsweise Büros, Werkstätten, Lagerflächen, Einzelhandelsflächen, Ateliers und Lofts.
Die Gewerbeimmobilie ist hinsichtlich der Behandlung im Steuerrecht (Umsatzsteuer, Abschreibung), im Finanzierungsbereich und im Baurecht von Wohnimmobilien und Sonderimmobilien abzugrenzen. Eine Immobilie kann von ihrer Beschaffenheit her jedoch sowohl Wohn- als auch Gewerbezwecken dienen (z. B. Ferienwohnung, Büro, Loft, Atelier, Bauernhof).
Es existieren fünf verschiedene Arten von Gewerbeimmobilien. Hierzu zählen zum einen die Produktionsimmobilien, die sich dadurch auszeichnen, dass sie eine besonders hohe Flexibilität im Bereich Expansion und Drittverwertung mit sich bringen müssen. Beispiele für Produktionsimmobilien sind Lagerhallen, Verteilerzentren, Kühlhallen und Vorratshallen. Einkaufszentren, Supermärkte und Ladenlokale zählen zu den Handelsimmobilien. Die Rendite, die hierbei erzielt wird, hängt immer vom Umsatz der Händler ab. Auch Logistikimmobilien und Büroimmobilien sind Gewerbeimmobilien.
Mietrecht
Gewerbliche Mietverträge erlauben in Deutschland (anders als bei Wohnimmobilien) eine weitgehende Vertragsfreiheit. Somit gibt es keinen gesetzlichen Mieterschutz.