WEG-Verwaltung

Gemeinschaftseigentum pflegen – schützen - entwickeln

 

Durch die Betreuung Ihres gemeinschaftlichen Eigentums sichern Sie sich die Erhaltung und Wertsteigerung Ihrer Immobilie.

 

Die Verwaltung des Sondereigentums, also der Wohnräume bzw. gewerblich genutzter Räume, obliegt dem jeweiligen Eigentümer selbst, sofern er uns hierfür nicht beauftragt. Schauen Sie hierzu auch in unsere Information „Mietverwaltung“.

 

In unseren Verträgen legen wir Wert auf klare Regelungen, z.B bis zu welchen Geldbeträgen die Verwaltung und der Beirat Entscheidungen treffen dürfen und bei welchen Punkten der Beirat mit einbezogen wird.

 

Unsere grundlegenden Leistungen können Sie unserer Information „Aufgaben des Verwalters“ entnehmen. Für die WEG-Verwaltung leisten wir zusätzlich:

  • Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung von Beiratssitzungen, Eigentümerversammlungen und Umlaufbeschlüssen und Ausführung der beschlossenen Maßnahmen. Terminierung von Belegprüfungen.

  • Führung der Beschlusssammlung inkl. Durchsetzung aller beschlossenen Punkte – mit speziellem Zugang jederzeit online einsehbar.

  • Erstellung von Hausgeldabrechnungen mit Heizkostenabrechnungen, Aufstellung der haushaltsnahen Dienstleistungen und Rücklagendarstellung.

  • Erstellung von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen mit detaillierten Angaben.

  • Führung von Giro- und Rücklagenkonten der Gemeinschaft.

  • Errechnen und Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen

  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Geldausgänge, monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen, Bearbeitung von Lastschriftbuchungen, Überwachung von Zahlungseingängen und Durchführung des Mahnwesens bei Zahlungsverzug.

  • Gerichtliche und außergerichtliche Vertretung sowie gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft gegenüber Dritten und einzelnen Wohnungseigentümern.

  • Regelmäßige Inspektion des gemeinschaftlichen Eigentums mit sofortiger Schadensbeseitigung durch solide und kostengünstige Handwerksfirmen.

  • Organisation der Abnahme des gemeinschaftlichen Eigentums vom Bauträger und Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen.

Aktuelles

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