Energieberatung - Ausweiserstellung

Energieberatung

Wir bieten mit unseren Partnern ganzheitliche und qualifizierte Energieberatung auf Grundlage einer individuellen bestandsbasierten Bauanalyse an. Ihre Immobilie untersuchen wir vor Ort, berücksichtigen das Nutzungsverhalten der Bewohner sowie die Betriebsabläufe und Nutzungen bei Nichtwohngebäuden und analysieren unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit die vorhandenen Einsparpotentiale. Das Ergebnis unserer Arbeit ist ein schlüssiges Gesamtkonzept, welches die Grundlage aller weiteren Entscheidungen und Maßnahmen ist.

 

Mit unserer umfangreichen Energieberatung können wir Immobilienbesitzern helfen die bautechnische und wirtschaftliche Gesamtzustandsanlayse der Gebäude durchzuführen, konkrete Hinweise zur ökologisch und wirtschaftlich sinnvollen energetischen Sanierung zu unterbreiten und dabei bis zu 70% des laufenden Energiebedarfes einzusparen.

 

Wir leisten freie und unabhängige Beratungen und sind an keinen Hersteller gebunden!

 

Energieausweise

Die deutsche Energie Agentur dena ist vom Bund beauftragt die EU-Richtlinie in Deutschland umzusetzen. Wir arbeiten mit dena- zertifizierten Unternehmen zusammen, welche berechtigt sind, einen fachgerechten Energieausweis auszustellen. Der Energieausweis hat eine Gültigkeit von zehn Jahren. Neu beschlossen wurde, dass die Kosten für die Erstellung des Energieausweises von der Steuer abgesetzt werden können. Der Energieausweis muss vom Verkäufer, oder Vermieter einer Immobilie in folgenden Fällen unaufgefordert dem Endverbraucher (Käufer, Mieter) vorgelegt werden, wenn:

  • ein neues Mietverhältnis eines Hauses, oder einer Wohnung zustande kommt
  • ein Verkauf einer bestehenden Immobilie stattfindet

Bei Verkauf/Kauf eines Neubaues gehört der Energieausweis grundsätzlich zur Bauakte dazu.

 

Bedarfsorientiertes Verfahren vs. Verbrauchorientiertes Verfahren

Wir empfehlen unseren Kunden den Energieausweis im „bedarfsorientierten Verfahren“ zu erstellen, denn nur in diesem Verfahren ist der Energieausweis EU-Richtlinien konform und juristisch abgesichert, was beim „verbrauchsorientierten Verfahren“ nicht der Fall ist.

Das ausführliche Verfahren sichert durch eine Objektbesichtigung die Erhebung der unverfälschten Originalwerte des Hauses und stellt eine genaue Berechnungsgrundlage dar. Mit den am Objekt ermittelten Werten wird das Gebäude mit der entsprechenden Software als virtuelles Modell nachgebaut. Anhand dieses Modells werden alle notwendigen bauphysikalischen Gegebenheiten und die vorhandene Anlagentechnik nachgestellt und bewertet.

 

Die Klassifizierung in Effizienzklassen erfolgt über die Bewertung der drei wesentlichen Punkte:

  • die energetische Qualität der Außenhülle
  • die Anlagentechnik
  • und der CO2-Ausstoß

Alle drei Faktoren werden einzeln bewertet, und bilden zusammen die Energieeffizienzklasse.

 

Dem verbrauchsorientierten Verfahren liegen keine bauphysikalischen Werte der Immobilie zugrunde, da keine Objektbesichtigung durchgeführt wird. Die Berechnung stützt sich nur auf die Energiekostenabrechnung der vergangenen drei Jahre. In dem Verfahren wird statt der tatsächlichen Werte der Bauteile nur mit statistisch ermittelten Werten durchschnittlicher und ähnlicher Gebäudetypen gerechnet.

 

Folgende Schwachstellen liegen im verbrauchsorientierten Verfahren

  • Das Ergebnis kann nicht hundertprozentig korrekt sein, da auf die Bausubstanz nicht eingegangen wird
  • Das Ergebnis enthält subjektive Werte, weil Wohnungen nicht immer durchgängig vermietet sind und Heizgewohnheiten der Bewohner variieren
  • Das Ergebnis erhält zusätzlich einen Sicherheitsbeiwert, der zu einer schlechteren Position im Ranking führen kann
  • Der Energieausweis im verbrauchsorientierten Verfahren enthält oft keine Modernisierungstipps,
  • daher ist er nicht immer EU- Richtlinienkonform und damit juristisch umstritten

 

Daher empfehlen wir unseren Kunden den Energieausweis im bedarfsorientierten Verfahren erstellen zu lassen. Im Rahmen unserer Energieberatung befassen wir uns überwiegend mit energetischen Problemlösungen von Wohn-, Gewerbe- und Industriegebäuden.  Vor-Ort-Beratungen führen wir auch gemäß der Richtlinien und -Förderungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) durch.

Aktuelles

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