Verwaltung heißt für uns weitestgehende Entlastung der Eigentümer und treuhänderische Wahrung ihrer Interessen.
Der Verwalter ist stets Sachwalter fremden Vermögens. Deshalb beruht die Verwaltung auf einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis zwischen Eigentümer/Gemeinschaft und Verwalter. Dieses Vertrauensverhältnis setzt neben persönlicher Zuverlässigkeit, Unparteilichkeit und geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen auch spezielle Kenntnisse der Verwaltungstechnik, der wirtschaftlichen Geschäftsführung und einschlägiger rechtlicher Vorschriften voraus.
Wir sind Mitglied im bvfi, dem Bundesverband für die Immobilienwirtschaft und dem Owners Club
Wir arbeiten mit dem IVD – dem Immobilienverband Deutschland (Zusammenschluss von RDM und VDM) zusammen und bilden uns dort ebenso fort wie über den
vdiv - dem Verband der Immobilienverwalter Nordrhein-Westfalen - (ehemals VNWI bzw. DDIV als Dachbverbandes der Deutschen
Immobilienverwalter).
Zu Ihrer und unserer Sicherheit haben wir eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Somit ist eine Insolvenz unsererseits bei fehlerhafter Auftragsvergabe so gut wie ausgeschlossen.
Für unsere Vertragspartner und Eigentümer sind wir auch nach Dienstschluss und am Wochenende über eine Notfallnummer (z.B. bei Rohrbruch- oder Brandschäden) zu erreichen.
Das neue Miet- und WEG-Recht ist durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen fast nur noch für Fachleute durchschaubar. Grundstücks-, Vertrags-, Bau- und Nachbarschaftsrecht, Einkommen-, Umsatz- und Grundsteuergesetz, Heizkosten-, Lohn- und Abgabenverordnung, Landesbauordnung, Baumschutzsatzung, Verwaltungstechnik und das BGB ändern sich ständig. Auch die Haustechnik wird sprunghaft komplexer.
Unsere Mitarbeiter nehmen deswegen regelmäßig an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen teil.
Die langfristige Werterhaltung und –optimierung sichert Ihr Vermögen. Unsere Hausverwaltung entlastet Sie von Ihren Sorgen um Ihre Immobilie, Sie gewinnen Zeit, sparen Geld und Nerven.
Individuelle Vertragsleistungen können vereinbart werden und die Vertragslaufzeit bestimmen Sie.