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Das neue Gesetz führt die neuen Regelungen nur für die Verteilung der Maklercourtage beim Verkauf von Einfamilienhäusern (einschließlich solchen mit Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ein. Gilt also nicht für Gewerbe und Mehrfamilienhäuser. Wir sprechen mit Ihnen die Provisionshöhe und Verteilung individuell ab.